Der Tarifvertrag über den Einsatz von Leiharbeit in der saarländischen Stahlindustrie

Vermeiden - begrenzen - gestalten

Die Tarifvertragsparteien der saarländischen Stahlindustrie haben am 9.12.2010 einen „Tarifvertrag über den Einsatz von Leiharbeit“ abgeschlossen. Dieser Tarifvertrag kombiniert die drei wichtigsten Forderungen von Gewerkschaften und Betriebsräten für die betriebliche und tarifvertragliche Regelung von Leiharbeit in den Entleihbetrieben:

1.) Primäre Zielsetzung des Tarifvertrages ist die Vermeidung und Begrenzung von Leiharbeit. Er verhindert, dass Leiharbeit zum Alltagsinstrument wird. Er stellt mit konkreten Maßgaben sicher, dass Leiharbeit die Ausnahme bleibt. Ihr Einsatz setzt abschließend definierte Voraussetzungen und ihm geht in jedem Fall die Prüfung der Alternativen voraus.

2.) Die Mitbestimmung des Betriebsrates sowohl über das „Ob“, als auch über das „Wie“ von Leiharbeit wird umfassend ausgebaut. Dieser Tarifvertrag sicher nicht nur die Mitbestimmung über Zweck, Dauer und Anzahl der LeiharbeitnehmerInnen für jedes einzelne Leiharbeitsprojekt. Er stellt sicher, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber nicht dazu gezwungen werden kann, Leiharbeit zuzulassen. Die zeitliche Begrenzung der Einsatzdauer und die anschließende Prüfung der Weiterbeschäftigung im Entleihbetrieb geben dem Betriebsrat zum ersten Mal in einem Flächentarifvertrag die Chance eine dauerhafte Übernahme von LeiharbeiterInnen in die Stammbelegschaft durchzusetzen.

3.) Ebenso umfassend ist die Gleichbehandlung bei Entgelt und Arbeitszeit gesichert. Durch das Äquivalenzprinzip wird nicht nur „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ im Sinne der LeiharbeitnehmerInnen abschließend definiert, sondern auch „gleiche Arbeitszeit für gleiche Arbeit“. Die volle Entlohnungszuständigkeit des Betriebsrates im Entleihbetrieb für die Entlohnung der LeiharbeiterInnen während der Einsatzzeit wird hergestellt. Und: Es können nur Leiharbeitgeber zum Einsatz kommen, die ebenfalls einen Tarifvertrag mit der IG Metall abgeschlossen haben. Es gilt das Prinzip: „ein Betrieb, eine Belegschaft, ein Betriebsrat, eine Gewerkschaft“.

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